Sperrung städtischer Sportplätze
Ab dem 11. März bis einschließlich 17. März 2026 gilt folgende Regelung für
die Nutzung städtischer Sportplätze:
- Die A-Plätze und B-Plätze sind für den Punktspielbetrieb (keine
Freundschaftsspiele) freigegeben. Vor Nutzung ist zwingend die
Beteiligung der Sperrungsbeauftragten erforderlich.
- Die A-Plätze sind weiterhin für den Trainingsbetrieb gesperrt.
- Nebenflächen, Trainingsplätze sowie B-, C- und D- Plätze sind für
den Trainingsbetrieb freigegeben. Die Nutzung erfolgt in der
Verantwortung der…
die Nutzung städtischer Sportplätze:
- Die A-Plätze und B-Plätze sind für den Punktspielbetrieb (keine
Freundschaftsspiele) freigegeben. Vor Nutzung ist zwingend die
Beteiligung der Sperrungsbeauftragten erforderlich.
- Die A-Plätze sind weiterhin für den Trainingsbetrieb gesperrt.
- Nebenflächen, Trainingsplätze sowie B-, C- und D- Plätze sind für
den Trainingsbetrieb freigegeben. Die Nutzung erfolgt in der
Verantwortung der…
Thomas