Nutzung von Feldwegen durch Radfahrende und Spaziergänger*innen
Grundsätzlich steht es allen Menschen frei, Wälder und Feldwege zu betreten und dort Erholung zu suchen. Um die Natur zu schützen und ein respektvolles Miteinander zu gewährleisten, sind jedoch bestimmte Regeln erforderlich – insbesondere für Radfahrende.
Im Allgemeinen dürfen Radfahrer*innen private Feldwege befahren, sofern dies mit Zustimmung oder zumindest mit Duldung der Eigentümer*innen beziehungsweise Nutzungsberechtigten erfolgt. Diese Bestimmung ist im Niedersächsischen Gesetz über…
Im Allgemeinen dürfen Radfahrer*innen private Feldwege befahren, sofern dies mit Zustimmung oder zumindest mit Duldung der Eigentümer*innen beziehungsweise Nutzungsberechtigten erfolgt. Diese Bestimmung ist im Niedersächsischen Gesetz über…
Thomas