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Nutzung von Feldwegen durch Radfahrende und Spaziergänger*innen

  • Thomas
  • 7. Mai 2026 um 13:42
  • 274 Mal gelesen
  • 0 Kommentare
  • 1 Minute
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Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Bitte beachten Sie, dass bei einer automatisierten Sprachsynthese kleine Ungenauigkeiten in der Aussprache auftreten können.

Grundsätzlich steht es allen Menschen frei, Wälder und Feldwege zu betreten und dort Erholung zu suchen. Um die Natur zu schützen und ein respektvolles Miteinander zu gewährleisten, sind jedoch bestimmte Regeln erforderlich – insbesondere für Radfahrende.


Im Allgemeinen dürfen Radfahrer*innen private Feldwege befahren, sofern dies mit Zustimmung oder zumindest mit Duldung der Eigentümer*innen beziehungsweise Nutzungsberechtigten erfolgt. Diese Bestimmung ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verankert.


Die Stadt Sehnde bittet alle Besucher*innen von Wald- und Feldwegen, die Arbeit der Landwirt*innen und den Einsatz ihrer Maschinen besonders zu berücksichtigen. Vor allem während der Erntezeit herrscht ein hoher Zeitdruck. Dennoch zeigen viele Landwirt*innen Verständnis für Erholungssuchende. Ein respektvoller Umgang miteinander ist daher umso wichtiger. Bitte tragen Sie außerdem dazu bei, die Natur zu schützen, indem Sie Ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen.


Ein Großteil der landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftswege im Gebiet der Stadt Sehnde befindet sich im Eigentum sogenannter Realverbände. Dabei handelt es sich um Körperschaftendes öffentlichen Rechts, die für die Pflege und Instandhaltung der Wege verantwortlich sind, um die landwirtschaftliche Nutzung sicherzustellen.


Diese Wege dürfen sowohl von Spaziergänger*innen als auch von Radfahrer*innen genutzt werden. Jedoch ist dabei zu beachten, dass das Befahren mit Kraftfahrzeugen teilweise oder vollständig untersagt sein kann. Entsprechende Verbote werden in der Regel durch das Verkehrszeichen Nr. 251 kenntlich gemacht


Die Stadt Sehnde bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei einem rücksichtsvollem Umgang mit Natur und landwirtschaftlichen Wegen.


Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachdienst Ordnung und Recht gerne zur Verfügung.

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