Abgabenbescheide 2026 und Folgejahre
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Thomas -
22. Januar 2026 um 15:24 -
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Seit dem 22. Januar 2026 werden die Grundbesitzabgabenbescheide der Stadt Peine mit der Veranlagung der Grundsteuer und Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2026 und Folgejahre zugestellt (Die Bescheide werden erstmalig als Dauerbescheide erstellt und gelten bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides. Der Rat der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 27. November 2025 die siebenundzwanzigste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Peine beschlossen. Bereits am 19. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Peine eine Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Stadt Peine (Hebesatzsatzung) beschlossen, die mit einer Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes ab 01. Januar 2025 einhergeht. Eigentümerinnen und Eigentümer, die bis zum 06. Februar 2026 keinen Bescheid erhalten haben oder Unstimmigkeiten in den persönlichen Angaben feststellen, wenden sich bitte an die Abgabenabteilung unter der Telefonnummer ➢ (05171) 49-9319 (bei Grundstücken der Kernstadt) oder ➢ (05171) 49-9322 (bei Grundstücken in den Ortschaften). Bei Mitteilungen oder Änderungen der Bankverbindung, können sich Eigentümerinnen und Eigentümer alternativ auch direkt an die Stadtkasse Peine – Buchhaltung – unter der Telefonnummer (05171) 49-9388 wenden. Der entsprechende Vordruck für das SEPA-Basislastschriftmandat steht auch auf der städtischen Internetseite http://www.peine01.de als Download zur Verfügung.