Anmeldetermine der Schulanfänger des übernächsten Schuljahres 2027/28 für die Grundschulen der Stadt Peine
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Thomas -
10. Februar 2026 um 10:02 -
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Für das Schuljahr 2027/28 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom
02.10.2020 bis 01.10.2021 geboren sind oder für das Schuljahr 2026/27
zurückgestellt wurden.
Sollte das Kind zu Beginn des Schuljahres 2027/28 noch nicht schulpflichtig sein,
aber für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit
besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein, kann
dieses Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden.
Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse
nicht ausreichend sind, um erfolgreich im 1. Schuljahr mitarbeiten zu können, im
Schuljahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen.
Um festzustellen, ob für ein Kind die Teilnahme an der Sprachfördermaßnahme
erforderlich ist, muss das Kind bereits jetzt in der zuständigen Grundschule
angemeldet werden.
Die Peiner Grundschulen nehmen die Anmeldungen unter Vorlage der
Geburtsurkunde des Kindes bzw. des Familienstammbuches entgegen.
Informationen zu den Anmeldeterminen der einzelnen Schulen finden Sie im
Internet unter http://www.peine.de, Stadtleben / Familie & Soziales / Schulen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die einzelnen Schulen und das Amt Bildung/Kultur
gerne zur Verfügung