Bestellung von Dr. Ralf Holländer zum Beauftragten für Bau- und Kunstdenkmalpflege
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Thomas -
27. Februar 2026 um 12:53 -
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Seit 2015 bestellt der Rat der Stadt Peine (immer einstimmig) Herrn Dr. Ralf
Holländer zum Beauftragten für Bau- und Kunstdenkmalpflege für das
gesamte Stadtgebiet. Die aktuelle Bestellung für die nächsten 4 Jahre
wurde vor kurzem von Herrn Bürgermeister Klaus Saemann im Rahmen
einer kleinen Feierstunde vorgenommen.
Hintergrund:
Von der Unteren Denkmalschutzbehörde sind vielfältige Aufgaben zur
Wahrung und Vermittlung von kulturhistorischen Werten wahrzunehmen.
Um an der Arbeit der Unteren Denkmalschutzbehörde mitzuwirken, kann
gemäß § 22 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes im
Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege
ein ehrenamtlich arbeitender „Beauftragter für Bau- und
Kunstdenkmalpflege“ zur Beratung und Unterstützung bestellt werden.
Als Persönlichkeit für den Beauftragten für Denkmalpflege kommt nur
jemand in Betracht, der über besondere Fach- und Ortskenntnisse verfügt
und die Tätigkeit neutral , dem Denkmalschutz dienend ausübt.
In Peine haben wir mit Herrn Dr. Ralf Holländer eine sehr versierte Person,
der die Erhaltung und Vermittlung von Werten unserer „gebauten
Geschichte“ sehr am Herzen liegt und seit Jahrzehnten vielschichtig
ehrenamtlich aktiv ist. Seit 1995 ist Herr Dr. Holländer zudem als
Vorsitzender des Kreisheimatbundes tätig und Autor diverser
Ausarbeitungen und Schriftsätze zur Peiner Stadt- und Baugeschichte.
Der Beauftragte für Bau- und Kunstdenkmalpflege ist für das gesamte
Stadtgebiet zuständig.
Die Aufgaben des Beauftragten für Bau- und Kunstdenkmalpflege sind:
1. Benachrichtigung der unteren Denkmalschutzbehörde, sofern die
Gefährdung eines Baudenkmals bekannt wird, sowie Hinweise auf
Planungen oder sonstige Maßnahmen, die eine Gefährdung eines
Baudenkmals zur Folge haben können,
2. Unterstützung abgestimmter Maßnahmen der Denkmalbehörden
im Einzelfall, insbesondere bei der Beratung von
Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümern oder
Denkmalbesitzerinnen und Denkmalbesitzern, bei Maßnahmen zur
Erfassung, Erforschung und Erhaltung von Baudenkmalen sowie bei
der Öffentlichkeitsarbeit,
3. Zusammenwirken mit Institutionen, Verbänden und Personen, die
mit Bau- und Kunstdenkmalpflege befasst sind oder ihre Ziele
fördern,
4. Information der Öffentlichkeit über Denkmalschutz und
Denkmalpflege, insbesondere im Zusammenwirken mit regionalen
Institutionen und Organisationen, die die Erhaltung von
Kulturdenkmalen zum Ziel haben,
5. Jährliche Berichterstattung gegenüber der Unteren
Denkmalschutzbehörde über wahrgenommene Aufgaben.
Der Beauftragte für Bau- und Kunstdenkmalpflege ist ehrenamtlich tätig,