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Widerspruchsmöglichkeit zur Datenübermittlung

  • Thomas
  • 15. Oktober 2025 um 17:04
  • 404 Mal gelesen
  • 0 Kommentare
  • 1 Minute

Das Bundesmeldegesetz räumt die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen: • an Adressbuchverlage, • an Parteien und Wählergruppen und sonstigen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (Volksbegehren und Volksentscheid), • an Presse und Rundfunk sowie an Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern über Alters- und Ehejubiläen, • an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (Kirchen) über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Die Meldebehörden müssen jedes Jahr zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Personen melden, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dies hat den Zweck, dass die Bundeswehr den jungen Frauen und Männern Informationsmaterial über die Tätigkeit in den Streitkräften zusenden kann. Gegen all diese Übermittlungen der Daten kann widersprochen werden. Die Übermittlungssperre kann persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgerbüro der Stadt Peine, schriftlich oder per Online-Antrag eingetragen werden. Für weitere telefonische Anliegen sowie Anfragen per E-Mail unter der Adresse buergerbuero@stadt-peine.de stehen die Mitarbeitenden zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung.

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