1. Start & Community
    1. Dashboard
    2. Communitychat
    3. Team
    4. Forum
    5. Kalender
    6. Bugtracker
      1. Ticketübersicht
      2. Roadmap
  2. Radio & Inhalte
    1. Sendeplan
    2. Podcasts
    3. Was lief zuletzt?
    4. Artikel
    5. Kontakt zur Redaktion
    6. Fuhsi erklärt's
    7. Galerie
  3. Angebote & Services
    1. Marktplatz
    2. Shop
      1. Bestellungen
    3. Polizei News
    4. Hilfe & Fragen
  4. Mitmachen & Verein
    1. Bürger-Blogger:in werden
    2. Mitgliedsanträge
    3. Bewerbung
    4. Spenden
  • Anmelden
  • Mitmachen
  • Suche
Peine
  • Alles
  • Peine
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Forum
  • Galerie
  • Hilfe
  • Tickets
  • Produkte
  • Fuhsi erklärt’s
  • Filebase-Eintrag
  • Marktplatz-Eintrag
  • Adressbuch
  • Aufgaben
  • Blog-Artikel
  • Bugtracker
  • Erweiterte Suche
  1. Artikel
  2. Pressemitteilung
  3. Peine

Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter - Am 1. April 2026 beginnt die Brut,- Setz- und Aufzuchtzeit -

  • Thomas
  • 26. März 2026 um 09:57
  • 555 Mal gelesen
  • 0 Kommentare
  • 1 Minute
Mehr zu diesem Audioangebot

Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Bitte beachten Sie, dass bei einer automatisierten Sprachsynthese kleine Ungenauigkeiten in der Aussprache auftreten können.

dere Aufsichts- und Anleinpflicht für Hunde.

Es zeigt einen jungen Hund mit Halsband und Leine in der Natur.

In der Brut- und Setzzeit gilt Leinenpflicht für Hunde

© Gemeinde Lengede

In dieser Zeit dürfen Hunde nicht mehr frei herumlaufen. Gesetzlich verankert ist der Leinenzwang in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldG). Alle Hundebesitzer/innen werden gebeten, diesen Vorgaben nachzukommen und ihre Hunde bis zum 15. Juli 2026 nur noch angeleint in der freien Natur/Landschaft zu führen. Im Naturschutzgebiet „Lengeder Teiche“ gilt die Anleinpflicht ganzjährig. Von dieser Regelung profitieren vor allem Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz oder Lerche, deren Brutgeschäft in diesen Tagen beginnt. Aber auch Rehkitze und kleine Häschen werden so geschützt.

Zur freien Landschaft gehören nach § 2 NWaldG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen.

Da viele freilebende Tiere auch Parks und öffentliche Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerörtlichen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.

Nehmen Sie bitte Rücksicht auf andere Spaziergänger und Sportler/innen, die sich durch frei herumlaufende Hunde bedroht fühlen. Verstöße gegen die Leinenpflicht werden mit einem Bußgeld geahndet.

  • Vorheriger Artikel Peine, Nutzung der städtischen Sportplätze
  • Nächster Artikel Schwarzarbeit: Kontrollen in Friseurbetrieben im Peiner Stadtgebiet

Kategorien

  1. Top-Thema 9
  2. Allgemein 20
  3. Pressemitteilung 994
  4. Peine 450
  5. Gifhorn 21
  6. Sehnde 160
  7. Celle 163
  8. Salzgitter 56
  9. Veranstaltung 7
  10. Filter zurücksetzen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Kontakt
  3. Impressum
  4. Hilfe
  5. Nutzungsbedingungen