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  3. Celle

Vom 1. April bis 15. Juli: Leinenpflicht für Hunde

  • Thomas
  • 26. März 2026 um 14:50
  • 244 Mal gelesen
  • 0 Kommentare
  • 1 Minute
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Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Bitte beachten Sie, dass bei einer automatisierten Sprachsynthese kleine Ungenauigkeiten in der Aussprache auftreten können.

CELLE. Mit dem Frühling hat auch die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für zahlreiche heimische Wildtiere wie Hasen, Rehe, Füchse, Enten, Gänse und - unüberhörbar - die Singvögel begonnen.

Die Stadt Celle appelliert daher an alle Hundehalterinnen -halter, ihre Vierbeiner anzuleinen. Die Leinenpflicht gilt vom 1. April bis zum 15. Juli „in der freien Landschaft“. Dazu gehören Wald und Wiesen, Feld- und Wanderwege, Seen, Teiche und Flüsse. Das ist seit 2002 im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) geregelt.

Was steckt dahinter? Freilaufende oder jagende Hunde können eine lebensgefährliche Bedrohung für Jungtiere darstellen, da Wildtiere ihren Nachwuchs oft aufgeben, wenn sie gestört werden. Das gilt für Junghasen, Rehkitze und Nestlinge verschiedener Vogelarten. Besonders Bodenbrüter wie Brachvogel, Kiebitz, Rebhuhn oder Feldlerche sind gefährdet. Wenn diese durch einen Hund aufgestöbert werden, verteidigen die Eltern ihre Brut oder fliehen. Die Jungtiere bleiben dann zurück und sind dem sicheren Tod ausgesetzt.

In Naturschutzgebieten, welche sich im Stadtgebiet zum Beispiel entlang der Aller erstrecken, gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr über. Diese Gebiete dienen als Rückzugsräume für die Tiere und der naturgemäßen ruhigen Erholung des Menschen auf vorhandenen Wegen.

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zählen zu den Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden, denn Störungen durch freilaufende Hunde sind im Gegensatz zu landwirtschaftlichen Arbeiten vermeidbar.

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