Ausschreibung eines Schiedsamtes – Stadt Peine sucht Schiedsperson
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Thomas -
30. April 2026 um 11:45 -
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In der Stadt Peine ist zum 26. Oktober 2026 das Ehrenamt der
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II neu zu besetzen.
Der Schiedsamtsbezirk II umfasst die Kernstadt West einschließlich Telgte,
die Ortsteile Vöhrum, Eixe, Landwehr und die Ortschaft Röhrse.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 01. Juni 2026
schriftlich bewerben.
Zum Online-Formular führt dieser Link Bewerbung für das Amt einer
Schiedsperson. Online-Bewerbungen müssen durch einen kurzen
tabellarischen Lebenslauf ergänzt werden. Gerne dürfen weitere
Unterlagen, die Auskunft über die Befähigung und Eignung für die
Ausübung des Amtes geben, eingereicht werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Bewerberbogen auszudrucken und
ausgefüllt an die Stadt Peine zurück zu senden. Für weitere Auskünfte steht
Frau Karahan unter der Telefonnummer 0 51 71 – 49 9 216 oder per E-Mail
an nisa-nur.karahan@stadt-peine.de zur Verfügung.
Wer kann Schiedsperson werden?
Das Schiedsamt kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern
übernommen werden, die
• das 25. Lebensjahr vollendet haben;
• das 75. Lebensjahr nicht vollendet haben;
• die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen;
• im Schiedsamtsbezirk wohnen;
• nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr
Vermögen beschränkt sind
Darüber hinaus müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und
ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Dabei sind insbesondere
soziale Kompetenzen, wie Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit
zuzuhören und vermitteln zu können, von Bedeutung.
Schiedspersonen werden innerhalb des Schiedsamtes geschult und laufend
weitergebildet. Die Bereitschaft zur Teilnahme an verschiedenen 1-2-
tägigen, an Wochenenden stattfindenden, Schulungen wird ebenso
vorausgesetzt wie die Bereitschaft, sich in die verschiedenen elektronischen
Formulare einzulesen.
Dazu sollte ein PC/Laptop-Arbeitsplatz inkl. Internetverbindung vorhanden
sein bzw. die Möglichkeit, solches anzuschaffen und einzurichten.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Peine für die Dauer von
fünf Jahren gewählt und anschließend vom Amtsgericht bestätigt und
förmlich verpflichtet. Ihre Arbeit unterliegt der dienstlichen und fachlichen
Aufsicht der Amtsgerichtsleitung.
Das Schiedsamt erklärt:
Unter dem Motto „Schlichten ist besser als richten“ versuchen
Schiedsfrauen und Schiedsmänner gemeinsam mit den beteiligten Parteien,
eine konstruktive Lösung zur einvernehmlichen, außergerichtlichen
Beilegung einer Streitigkeit zu erreichen.
Schiedspersonen werden auf Antrag einer Bürgerin oder eines Bürgers tätig
und vermitteln in nichtöffentlichen Schlichtungsverhandlungen
ehrenamtlich und unparteiisch bei Konflikten zivilrechtlicher und
strafrechtlicher Art, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei
Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in
Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung
oder der Sachbeschädigung