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  3. Peine

Ausschreibung eines Schiedsamtes – Stadt Peine sucht Schiedsperson

  • Thomas
  • 30. April 2026 um 11:45
  • 89 Mal gelesen
  • 0 Kommentare
  • 2 Minuten
Mehr zu diesem Audioangebot

Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Bitte beachten Sie, dass bei einer automatisierten Sprachsynthese kleine Ungenauigkeiten in der Aussprache auftreten können.

In der Stadt Peine ist zum 26. Oktober 2026 das Ehrenamt der

Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II neu zu besetzen.

Der Schiedsamtsbezirk II umfasst die Kernstadt West einschließlich Telgte,

die Ortsteile Vöhrum, Eixe, Landwehr und die Ortschaft Röhrse.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 01. Juni 2026

schriftlich bewerben.

Zum Online-Formular führt dieser Link Bewerbung für das Amt einer

Schiedsperson. Online-Bewerbungen müssen durch einen kurzen

tabellarischen Lebenslauf ergänzt werden. Gerne dürfen weitere

Unterlagen, die Auskunft über die Befähigung und Eignung für die

Ausübung des Amtes geben, eingereicht werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Bewerberbogen auszudrucken und

ausgefüllt an die Stadt Peine zurück zu senden. Für weitere Auskünfte steht

Frau Karahan unter der Telefonnummer 0 51 71 – 49 9 216 oder per E-Mail

an nisa-nur.karahan@stadt-peine.de zur Verfügung.

Wer kann Schiedsperson werden?

Das Schiedsamt kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern

übernommen werden, die

• das 25. Lebensjahr vollendet haben;

• das 75. Lebensjahr nicht vollendet haben;

• die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen;

• im Schiedsamtsbezirk wohnen;

• nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr

Vermögen beschränkt sind

Darüber hinaus müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und

ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Dabei sind insbesondere

soziale Kompetenzen, wie Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit

zuzuhören und vermitteln zu können, von Bedeutung.

Schiedspersonen werden innerhalb des Schiedsamtes geschult und laufend

weitergebildet. Die Bereitschaft zur Teilnahme an verschiedenen 1-2-

tägigen, an Wochenenden stattfindenden, Schulungen wird ebenso

vorausgesetzt wie die Bereitschaft, sich in die verschiedenen elektronischen

Formulare einzulesen.

Dazu sollte ein PC/Laptop-Arbeitsplatz inkl. Internetverbindung vorhanden

sein bzw. die Möglichkeit, solches anzuschaffen und einzurichten.

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Peine für die Dauer von

fünf Jahren gewählt und anschließend vom Amtsgericht bestätigt und

förmlich verpflichtet. Ihre Arbeit unterliegt der dienstlichen und fachlichen

Aufsicht der Amtsgerichtsleitung.

Das Schiedsamt erklärt:

Unter dem Motto „Schlichten ist besser als richten“ versuchen

Schiedsfrauen und Schiedsmänner gemeinsam mit den beteiligten Parteien,

eine konstruktive Lösung zur einvernehmlichen, außergerichtlichen

Beilegung einer Streitigkeit zu erreichen.

Schiedspersonen werden auf Antrag einer Bürgerin oder eines Bürgers tätig

und vermitteln in nichtöffentlichen Schlichtungsverhandlungen

ehrenamtlich und unparteiisch bei Konflikten zivilrechtlicher und

strafrechtlicher Art, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei

Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in

Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung

oder der Sachbeschädigung

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