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EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur Nationaler Wiederherstellungsplan – Online-Bürgerbeteiligung startet

  • Thomas
  • 7. Mai 2026 um 12:57
  • 179 Mal gelesen
  • 0 Kommentare
  • 3 Minuten
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Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Bitte beachten Sie, dass bei einer automatisierten Sprachsynthese kleine Ungenauigkeiten in der Aussprache auftreten können.

Naturnahe Wälder, frei fließende Flüsse, intakte Moore, lebendige Agrarlandschaften und gesunde Meere bilden unsere Lebensgrundlage. Doch die Lage der Natur ist dramatisch: Über 80 % der europäischen Lebensräume befinden sich in einem schlechten Zustand.

Bisherige Anstrengungen konnten den Rückgang der gefährdeten Lebensraumtypen und das Aussterben vieler Arten nicht stoppen. Deshalb ist es notwendig, neue EU-weite Ansätze zu verfolgen, die es ermöglichen, unsere Lebensgrundlagen wirksam zu sichern.


Denn die Wiederherstellung von Natur und natürlichen Lebensräumen nutzt der Gesellschaft in vielfacher Hinsicht: Intakte Ökosysteme binden Treibhausgase und tragen zum Klimaschutz bei, sie beugen Dürren und Überschwemmungen vor, schaffen einen gesunden Temperaturausgleich in Landschaften und Städten. Sie sorgen für sauberes Wasser und saubere Luft sowie fruchtbare Böden für die Landwirtschaft. Intakte Ökosysteme sichern damit unsere Gesundheit und Ernährung und bilden nicht zuletzt eine lebenswerte Umgebung für uns Menschen. Natürliche und intakte Lebensräume sind außerdem in vielen Bereichen eine unerlässliche Wirtschaftsgrundlage.


Hier setzt die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) an: Mit ihr steht nun erstmals ein ganzheitliches Instrument bereit, das die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und darüber hinaus eine Trendumkehr zu erreichen. Die Verordnung ist am 18.8.2024 in Kraft getreten. EU-Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten und sind bindend für alle Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen, gleichermaßen.


Kernstück der Verordnung sind ehrgeizige, zeitlich gestaffelte Wiederherstellungsziele. Bis 2030 sollen unter anderem unionsweit auf mindestens 20% der Land- und Meeresflächen und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen, Naturschutzmaßnahmen ergriffen werden. Die W-VO nimmt die Gesamtheit der Ökosysteme, auch solche der Kulturlandschaft, in den Blick. Sie zielt nicht darauf ab, die natürliche Umwelt in einen Zustand zurückzuversetzen, in dem sie zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit bestand.

Die EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten einen nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zu erarbeiten. In diesem Plan legt der jeweilige Staat dar, wie er die Ziele der Verordnung erreichen will. Das können zum Beispiel konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen, die Festlegung von Flächen, Zeitplänen sowie die Bewertung der Klimawirksamkeit und sozio-ökonomischer Auswirkungen sein. Das Format des NWP und die erforderlichen Inhalte sind dabei von der EU-Kommission für alle Mitgliedstaaten einheitlich vorgegeben worden. Die im NWP genannten Maßnahmen werden keine unmittelbaren Verpflichtungen für einzelne Landnutzende beinhalten und keine flächenscharfen Angaben.


In Deutschland wird der nationale Wiederherstellungsplan unter Federführung des Bundesumweltministeriums in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickelt. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Verordnung, also bis September 2026, müssen die Mitgliedstaaten den Entwurf ihres nationalen Wiederherstellungsplans für den Zeitraum bis 2050 der Europäischen Kommission zur Prüfung vorlegen. Nach Rückmeldung der Kommission soll die endgültige Fassung des nationalen Wiederherstellungsplans 2027 vorgelegt werden.


Ein zentrales Element bei der Erstellung des NWP ist eine offene, transparente und inklusive Beteiligung von Öffentlichkeit und Stakeholdern. Sie dient in erster Linie dazu, möglichst praxisnahe und wirkungsvolle Maßnahmen zu formulieren, die von den Betroffenen und der Gesellschaft mitgetragen werden.

Auf der Homepage des Bundesumweltministeriums ist diese Beteiligung jetzt bis zum 25.06.2025 möglich:

Online-Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan - Dialog BMUKN

Um alle Funktionen der Beteiligungsplattform nutzen zu können, ist eine Registrierung auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit erforderlich.

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