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  3. Sehnde

Verwaltungsvollstreckung

  • Thomas
  • 4. Juni 2026 um 15:30
  • 206 Mal gelesen
  • 0 Kommentare
  • 1 Minute
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Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Bitte beachten Sie, dass bei einer automatisierten Sprachsynthese kleine Ungenauigkeiten in der Aussprache auftreten können.

Werden Geldforderungen einer Kommune nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe und trotz Zahlungserinnerung bzw. Mahnung vom jeweiligen Zahlungspflichtigen gezahlt, so wird die Forderung im sogenannten Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben.

Das Verwaltungsvollstreckungsverfahren ist das gesetzliche Instrument, mit dem die Kommune öffentlich-rechtliche Pflichten (z. B. Bußgelder, Abrissverfügungen, Gewerbeuntersagungen) zwangsweise durchsetzen kann. Die Besonderheit: Die Behörde benötigt im Gegensatz zum Zivilrecht kein Gericht, sondern fungiert selbst als Vollstreckungsorgan.

Vollstreckungsmaßnahmen, die die Vollstreckungsbehörde einer Kommune veranlassen kann, sind z.B. eine Pfändung des Bankkontos, des Lohnes bzw. des Einkommens, der Rente, der Mieteinnahmen und sogar die Pfändung in einen Kaufvertrag ist möglich.

All diese Pfändungen greifen stark in das Leben des Schuldners bzw. der Schuldnerin ein. Dies kann im Vorhinein verhindert werden, wenn für wiederkehrende Zahlungen, wie z.B. die Grundsteuer B oder die Gebühren für die Unterbringung von Kindern in Tagesstätten, ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt wird. Die fälligen Beträge werden vom jeweiligen Bankkonto abgebucht, der Schuldner bzw. die Schuldnerin müssen keine Überweisungen veranlassen.

SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilen, ändern oder widerrufen | Stadt Sehnde

Sicherlich gibt es auch immer wieder private Situationen, in denen die geforderten Beträge nicht rechtzeitig gezahlt werden können. Hier ist eine gute und direkte Kommunikation mit der Kommune wichtig, den dadurch können Pfändungsmaßnahmen vermieden werden.

Die Stadtkasse Sehnde – als Vollstreckungsbehörde treibt nicht nur Forderungen der Stadtverwaltung Sehnde bei sondern auch Forderungen anderer Kommunen oder Behörden (Amtshilfeersuchen).

In den Jahren 2024 und 2025 waren das:

Anzahl Gesamtbetrag

eigene Vollstreckungsfälle 2024 1.064 657.626,08 €

Amtshilfeersuchen 2024 936 443.729,24 €

eigene Vollstreckungsfälle 2025 1.350 1.403.665,07 €

Amtshilfeersuchen 2025 850 354.952,32 €

Bei Fragen zu dieser Thematik allgemein oder in Einzelfällen steht der Fachdienst Finanzen, Team Kasse und Steuern, unter stadtkasse@sehnde.de oder 05138 707-260/-268, gern zur Verfügung.

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