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Umgezogen? Ummelden nicht vergessen!

  • Thomas
  • 4. Juni 2026 um 15:40
  • 182 Mal gelesen
  • 0 Kommentare
  • 1 Minute
Mehr zu diesem Audioangebot

Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Bitte beachten Sie, dass bei einer automatisierten Sprachsynthese kleine Ungenauigkeiten in der Aussprache auftreten können.

Wer umgezogen ist, der muss sich gemäß §17 Bundesmeldegesetz innerhalb einer Frist von zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Sehnde um- bzw. anmelden. Diese Regelung gilt sowohl für den Zuzug nach Sehnde als auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes.

Sie stellen dadurch eine konsequente Erreichbarkeit sicher z.B. für die Zustellung von Bescheiden, Wahlunterlagen und Steuerangelegenheiten. Weiterhin ist Ihre Meldeadresse die Grundlage für Ihre demokratischen Rechte z.B. Teilnahme an Wahlen und auch Basis für öffentliche Planungen z.B. Bau von Grundschulen und Kitas.

Die Ummeldung erfolgt ganz einfach zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüro der Stadt Sehnde oder einfach vom Sofa aus über die Möglichkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung.

Folgende Unterlagen werden i.d.R. benötigt: Gültiger Personalausweis oder Reisepass und die aktuelle Wohnungsgeberbescheinigung. Die An- bzw. Ummeldung erfolgt für Sie gebührenfrei.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Sehnde unter Bürger*innenservice.

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