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Sehnde, Veranstaltungen

  • Thomas
  • 4. Juni 2026 um 15:48
  • 226 Mal gelesen
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  • 1 Minute
Mehr zu diesem Audioangebot

Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Bitte beachten Sie, dass bei einer automatisierten Sprachsynthese kleine Ungenauigkeiten in der Aussprache auftreten können.

Ob Schützenfest, Werbeaktion, Laternenumzug oder andere öffentliche Veranstaltung – wer eine Veranstaltung plant, sollte frühzeitig an die Anmeldung denken. Ein entsprechender Vordruck ist auf der städtischen Homepage unter dem Stichwort „Veranstaltungsanzeige“ als ausfüllbares PDF-Formular verfügbar. Zukünftig soll dieses Formular auch als Online-Dienstleistung zur Verfügung stehen, an der Bereitstellung wird derzeit gearbeitet.

Wichtig: Veranstaltungen sind grundsätzlich mindestens einen Monat vor dem geplanten Termin beim Fachdienst Ordnung und Recht anzumelden. Dies gilt auch für Veranstaltungen auf privaten oder nicht öffentlichen Flächen.

Für die Prüfung und Genehmigung einer Veranstaltung müssen häufig verschiedene Stellen beteiligt werden, beispielsweise für die Nutzung von Flächen, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Anzeigen nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz oder verkehrsrechtliche Anordnungen. Je nach Jahreszeit gehen Anträge für ähnliche Veranstaltungen geballt ein, in den Sommermonaten etwa für Schütz- und Straßenfeste, Dorfflohmärkte und Wahlveranstaltungen.

Bei verspätet eingereichten Anmeldungen kann daher nicht gewährleistet werden, dass die Veranstaltung rechtzeitig genehmigt werden kann.

Der Fachdienst Ordnung und Recht bittet deshalb alle Veranstalterinnen und Veranstalter, ihre Anträge frühzeitig einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung zu gewährleisten.

Melden Sie sich bei Fragen zum Thema Veranstaltungen gerne bei uns! Den Fachdienst Ordnung und Recht erreichen Sie hierzu unter ordnung@sehnde.de oder telefonisch unter 05138 707-207.

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