Starkes Pflanzenwachstum: Rückschnitt von Grünüberhang
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Thomas -
9. Juli 2026 um 12:07 -
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Die derzeitige Kombination aus warmen Temperaturen und regelmäßigen Niederschlägen sorgt für ein besonders starkes Wachstum von Bäumen, Hecken und Sträuchern. Die Mitarbeitenden des städtischen Baubetriebshofes sind daher derzeit verstärkt im Einsatz, um öffentliche Grünanlagen zu pflegen und die Verkehrssicherheit auf Straßen, Geh- und Radwegen zu gewährleisten.
Unabhängig davon sind auch Eigentümer*innen sowie Nutzungsberechtigte privater Grundstücke dafür verantwortlich, darauf zu achten, dass von ihrem Bewuchs keine Beeinträchtigungen für den öffentlichen Verkehrsraum ausgehen.
Hecken, Sträucher und Bäume dürfen nicht in Gehwege, Radwege oder Fahrbahnen hineinragen. Ebenso müssen Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenbeleuchtungen jederzeit gut sichtbar bleiben. An Einmündungen und Kreuzungen ist besonders darauf zu achten, dass Sichtbeziehungen nicht durch überhängende Äste oder dicht gewachsene Hecken eingeschränkt werden.
Auch während der derzeit geltenden Brut- und Setzzeit sind schonende Pflege- und Formschnitte sowie das Zurückschneiden von in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragendem Bewuchs grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass dabei keine brütenden Vögel oder andere geschützte Tiere beeinträchtigt werden.
Ein regelmäßiger Rückschnitt dient nicht nur der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern vor allem der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Wer zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs ist, ist auf freie Wege und uneingeschränkte Sicht angewiesen.
Die Stadt bittet deshalb darum, den Bewuchs auf privaten Grundstücken regelmäßig zu überprüfen und erforderliche Rückschnittarbeiten zeitnah durchzuführen. Mit dem rechtzeitigen Rückschnitt leisten Grundstückseigentümer*innen einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren und gepflegten öffentlichen Verkehrsraum.