Wasser effektiv nutzen: Landkreis schränkt Beregnung von forst- und landwirtschaftlichen Flächen in den Nachmittagsstunden ein Allgemeinverfügung tritt am 8. August in Kraft
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Thomas -
4. August 2026 um 16:17 -
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Die Folgen des trockenen Frühjahrs mit deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlägen und den zwischenzeitlich überdurchschnittlich hohen Temperaturen zeigen sich nicht nur in den Fließgewässern und Seen, sondern auch an den Grundwasserständen des Landkreises. Aufgrund der niedrigen Grundwasserstände schränkt der Landkreis Peine ab Samstag, 8. August, das Beregnen von forst- und landwirtschaftlichen Flächen in der Zeit von 14 bis 18 Uhr ein.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am Freitag, 7. August, veröffentlicht und ist dann auf der Internetseite des Landkreises Peine unter „Aktuelles“ zu finden.
Die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen beziehungsweise Trommelberegnungssystemen mit Großflächenregnern (Beregnungskanonen) wird an Tagen mit Temperaturen von 24 Grad Celsius oder mehr täglich in der Zeit von 14 bis 18 Uhr untersagt.
Diese zeitliche Beschränkung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
„Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen, dass das Beregnungswasser effektiver eingesetzt wird, weil zu dieser Tageszeit bei hohen Temperaturen ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt wieder verdunstet“, erklärt stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder.
„Die aktuelle Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ermittelten Grundwasserstände ergibt niedrige bis sehr niedrige Grundwasserstände im Landkreis Peine. Aus den Messergebnissen wird deutlich, dass sich das niederschlagsarme Frühjahr deutlich auf die Grundwasserstände auswirkt“, so Schröder. Es sei daher notwendig, Wassersparmaßnahmen zu veranlassen, um ein weiteres Absinken des Grundwasserstandes zu verhindern beziehungsweise zu verringern.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September.