1. Start & Community
    1. Dashboard
    2. Communitychat
    3. Team
    4. Forum
    5. Kalender
    6. Bugtracker
      1. Ticketübersicht
      2. Roadmap
  2. Radio & Inhalte
    1. Sendeplan
    2. Podcasts
    3. Was lief zuletzt?
    4. Artikel
    5. Kontakt zur Redaktion
    6. Fuhsi erklärt's
    7. Galerie
  3. Angebote & Services
    1. Marktplatz
    2. Shop
      1. Bestellungen
    3. Polizei News
    4. Hilfe & Fragen
  4. Mitmachen & Verein
    1. Bürger-Blogger:in werden
    2. Mitgliedsanträge
    3. Bewerbung
    4. Spenden
  • Anmelden
  • Mitmachen
  • Suche
Peine
  • Alles
  • Peine
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Forum
  • Galerie
  • Hilfe
  • Tickets
  • Produkte
  • Fuhsi erklärt’s
  • Filebase-Eintrag
  • Marktplatz-Eintrag
  • Adressbuch
  • Aufgaben
  • Blog-Artikel
  • Bugtracker
  • Erweiterte Suche
  1. Artikel
  2. Pressemitteilung
  3. Peine

Informationen zur Stichwahl zur Landrätin/ zum Landrat am Sonntag, 27. September 2026 Hier: Öffnung der Briefwahlstelle am 18. September 2026

  • Thomas
  • 16. September 2026 um 17:17
  • 283 Mal gelesen
  • 0 Kommentare
  • 1 Minute
Mehr zu diesem Audioangebot

Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt. Bitte beachten Sie, dass bei einer automatisierten Sprachsynthese kleine Ungenauigkeiten in der Aussprache auftreten können.

Die Briefwahlstelle der Stadt Peine ist ab Freitag, den 18. September 2026, für die

Stichwahl zur Landrätin/ zum Landrat geöffnet.

Wählerinnen und Wähler, die an der Stichwahl durch Briefwahl teilnehmen

wollen, können ab Freitag, den 18. September 2026, in der Briefwahlstelle unter

Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigungskarte sowie ihres Personalausweises einen

Wahlschein beantragen und die Briefwahl direkt vor Ort durchführen.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits per Briefwahl zur Kommunalwahl gewählt

haben, erhalten die Wahlunterlagen für die Stichwahl automatisch, sobald die

Stimmzettel für die Stichwahl zur Verfügung stehen.

Die Briefwahlstelle befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Peine,

Kantstr. 5, 31224 Peine und ist während der folgenden Öffnungszeiten zu

erreichen:

Montag und Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr,

Dienstag: 10.00 Uhr - 16.00 Uhr,

Mittwoch: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr,

Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Am Freitag, 25. September können Briefwahlunterlagen noch bis 13.00 Uhr vor

Ort im Rathaus beantragt werden.

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein, können bis

Samstag, 26. September, 12.00 Uhr neue Unterlagen ausgestellt werden.

Ausschließlich in Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann die

Ausstellung eines Wahlscheins und der zugehörigen Briefwahlunterlagen noch

am Wahltag bis 15.00 Uhr bei der Wahlbehörde im Rathaus beantragt werden.

Der Wahlbrief muss spätestens am 27. September 2026 um 18.00 Uhr bei der

Gemeindewahlleitung der Stadt Peine, Kantstr. 5, 31224 Peine eingegangen sein.Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.

Die Briefwahlunterlagen können auch über folgende Wege beantragt werden:

➢ Online auf der Interseite der Stadt Peine http://www.peine.de

➢ Online per Smartphone und QR-Code, der sich auf der

Wahlbenachrichtigungskarte befindet und gescannt werden muss

➢ Per Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (=

Wahlscheinantrag).

Wichtig: Bitte vergessen Sie die Unterschrift nicht.

Für Fragen zu weiteren Möglichkeiten und für allgemeine Fragen stehen die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Briefwahlstelle telefonisch unter der

zentralen Telefonnummer 05171/ 49 9300 gerne zur Verfügung

  • Vorheriger Artikel Die Vorfreude auf den Lafferder Markt am 30. September und 01. Oktober 2026 ist groß! Lafferder Markt 2026
  • Nächster Artikel Grüne Hausnummer zeichnet besonders energieeffiziente Häuser aus

Kategorien

  1. Top-Thema 9
  2. Allgemein 20
  3. Pressemitteilung 994
  4. Peine 450
  5. Gifhorn 21
  6. Sehnde 160
  7. Celle 163
  8. Salzgitter 56
  9. Veranstaltung 7
  10. Filter zurücksetzen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Kontakt
  3. Impressum
  4. Hilfe
  5. Nutzungsbedingungen