Umgezogen? Ummelden nicht vergessen!
Wer umgezogen ist, der muss sich gemäß §17 Bundesmeldegesetz innerhalb einer Frist von zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Sehnde um- bzw. anmelden. Diese Regelung gilt sowohl für den Zuzug nach Sehnde als auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes.
Sie stellen dadurch eine konsequente Erreichbarkeit sicher z.B. für die Zustellung von Bescheiden, Wahlunterlagen und Steuerangelegenheiten. Weiterhin ist Ihre Meldeadresse die Grundlage für Ihre demokratischen Rechte z.B. Teilnahme an Wahlen…
Sie stellen dadurch eine konsequente Erreichbarkeit sicher z.B. für die Zustellung von Bescheiden, Wahlunterlagen und Steuerangelegenheiten. Weiterhin ist Ihre Meldeadresse die Grundlage für Ihre demokratischen Rechte z.B. Teilnahme an Wahlen…
Thomas