Sperrung städtischer Sportplätze
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Thomas -
18. März 2026 um 16:04 -
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Sperrung städtischer Sportplätze
Ab dem 18. März bis einschließlich 24. März 2026 gilt folgende Regelung für die städtischen Sportplätze:
Nebenflächen, nicht o. g. Trainingsplätze sowie B-, C- und D- Plätze sind für den
Trainingsbetrieb freigegeben.
Die Nutzung erfolgt in der Verantwortung der Vereine.
Wenn davon auszugehen ist, dass der Platz beim Bespielen über das normale
Maß hinaus beschädigt werden könnte, ist von einer Nutzung abzusehen